*An der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz, Institut für Ethnomusikologie, gelangt zum ehestmöglichen Zeitpunkt die auf vier Jahre befristete Stelle einer/eines
Universitätsassistentin / Universitätsassistenten für
Ethnomusikologie
gemäß § 26 des Kollektivvertrages für die Arbeitnehmer/innen der Universitäten in Form eines teilbeschäftigten, vertraglichen Dienstverhältnisses mit einem Beschäftigungsausmaß von 55% einer Vollbeschäftigung zur Besetzung.
Allgemeine Anstellungserfordernisse: